Nationalsozialistisches (Un-)Recht
Am 14. Juli 2023 jährt sich die Verabschiedung des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (GzVeN) im „Dritten Reich“ zum 90. Mal. Das Gesetz trat am 1. Januar 1934 in Kraft und sah die Unfruchtbarmachung von Menschen mit körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung sowie mit bestimmten psychiatrischen Diagnosen vor. Damit begann kurz nach der „Machtergreifung“ das medizinische bzw. biopolitische Programm der Nationalsozialist*innen.