Der Artikel bietet einen erhellenden Überblick über die Geschichte der Immigration in die Bundesrepublik Deutschland und die damit zusammenhängenden politischen Konflikte. Ulrich Herbert befasst sich zunächst mit den Gastarbeitern und den Aussiedlern. Letztere wurden seit 1957 als Nachfolger der Flüchtlinge und Vertriebenen angesehen und besaßen deshalb einen ähnlich vorteilhaften Rechtsstatus, wanderten aber zumindest gegen Ende des Kalten Krieges vor allem aus wirtschaftlichen Motiven zu. Die dritte Gruppe, die der Autor am ausführlichsten behandelt, sind die Asylbewerber. Dagegen werden die Kriegsflüchtlinge aus dem zerfallenden Jugoslawien zwar kurz erwähnt, finden aber weniger Beachtung. Die Bundesrepublik nahm 1992-95 immerhin 350.000 Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien auf; insgesamt mussten dort im gleichen Zeitraum mindestens 2,5 Millionen Menschen fliehen. Wenn man die 1,5 Millionen Asylbewerber dazu zählt, die Ulrich Herbert für den Zeitraum von 1990-94 aufführt, sowie die 2,1 Millionen Spätaussiedler aus Osteuropa, relativiert sich auch die gegenwärtige Flüchtlingskrise ein wenig.
In seinem zentralen Kapitel über die Asylbewerber und die Asyldebatten zeichnet Ulrich Herbert den Einstellungswandel der politischen Eliten und der Gesellschaft in der Bundesrepublik nach. Er zeigt in einer luziden Darstellung, wie sich die ursprünglich positive Haltung, die im Kontext des Kalten Krieges entstand – die meisten Asylanten stammten aus dem Ostblock – in den 1980er Jahren umkehrte. Die damalige Asyldebatte wurde durch eine zunehmende Abwehrhaltung und gemessen an der Zahl der Flüchtlinge von einer geradezu hysterischen Einstellung geprägt. Anfang der neunziger Jahre kam Gewalt hinzu, wobei angesichts des tödlichen Brandanschlags auf eine türkische Familie im bayerischen Schwandorf im Jahr 1988 die These zu hinterfragen ist, ob die ausländerfeindliche Gewalt tatsächlich erst nach der deutschen Einheit vom Osten auf den Westen Deutschlands überschwappte.
Die Ausschreitungen und Morde in Hoyerswerda, Rostock, Mölln, Solingen führten indes nicht dazu, dass der Staat Rechtsextremisten stärker und konsequenter verfolgte. Stattdessen wurden die Rechte der Flüchtlinge und das Grundrecht auf Asyl wie dargestellt beschnitten. In dem 1992 von der Union durchgesetzten und von der SPD mitgetragenen „Asylkompromiss“, auf den Herbert breit eingeht, wurde die sogenannte Drittstaatenregelung eingeführt. Demnach behielt sich die Bundesrepublik vor, Asylbewerber, die aus einem sicheren Nachbarstaat zuwanderten, dorthin zurückzuschicken. Diese Flüchtlingspolitik zu Lasten der europäischen Nachbarn wurde über das Dublin-Abkommen in zwei Schritten 1997 und 2003 auf die gesamte EU und die EFTA-Staaten ausgeweitet. Die Erstankunftsländer waren für die Registrierung der Flüchtlinge und ihre Anerkennung zuständig. Davon profitierten Deutschland und andere Kernstaaten der EU, während die Lasten vor allem von den mediterranen Ankunftsländern Italien und Griechenland sowie ab 2013 von Ungarn getragen wurden. Insofern hat Deutschland die europäische Solidarität, die seit der plötzlichen Wende in der Flüchtlingspolitik im Sommer 2015 so vehement eingefordert wird, gut 20 Jahre lang selbst verweigert. Diese Zusammenhänge werden in dem Beitrag aber lediglich angetippt, was wahrscheinlich an der überwiegend nationalgeschichtlichen bzw. auf die alte Bundesrepublik fokussierten Darstellung liegt. Die DDR kommt ebenfalls kaum vor, obwohl sie u.a. von über 30.000 Aussiedlern, die nach 1956 Polen verlassen durften, als Zielland gewählt wurde.
Ein weiteres Problem war eher wirtschaftlicher Natur. Infolge des Strukturwandels nach dem Ende der „trente glorieuses“ verschlechterte sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt für die Gastarbeiter und ihre Nachkommen massiv. Auch als Resultat der grassierenden Gewalt – in den neunziger Jahren wurden in Deutschland über 100 Ausländer ermordet – und der verbreiteten Schutzlosigkeit kam es zu einer Desintegration, für die Herbert vor allem die Politik und die deutsche Mehrheitsgesellschaft verantwortlich macht. Ob die Ausländerfeindlichkeit primär bei den Unterschichten verbreitet ist, wie ohne nähere Belege behauptet wird, mag dahingestellt bleiben. Bekanntlich wurden die Einschränkung des Asylrechts von 1992 und die vorherige Kampagne gegen Asylbewerber überwiegend von bürgerlichen Politikern getragen. Auch das linksliberale und grüne Milieu in den deutschen Großstädten wird nervös, wenn der Ausländeranteil an den Schulen ihrer Kinder einen bestimmten Anteil übersteigt. Der Artikel spricht am Ende noch globale Migrationsströme und „die zunehmenden Probleme bei der Aufnahme und Integration“ an. Trotz der hier erkennbaren Skepsis grenzt sich Ulrich Herbert von den Thesen des späten Hans-Ulrich Wehler und, ohne ihn zu nennen, eines Thilo Sarrazin ab. Der informationsreiche Materialanhang rundet den Überblick über die bundesrepublikanische Zeitgeschichte ab.
Kommentar zum Artikel „Flucht und Asyl“ von Ulrich Herbert